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Erfolgreiche Rezertifizierung unseres Unternehmens nach DIN EN ISO 9001:2015

Wir haben deshalb in Q4/2018 das ISO 9001 Managementsystem eingeführt und sind seit April 2019 nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Im April 2020 haben wir die Rezertifizierung erfolgreich absolviert.

Die Zufriedenheit der Kunden hat bei DATA Security einen hohen Stellenwert. Unsere Prozesse haben wir deshalb transparent gestaltet und eine Softwarelösung eingeführt, die uns hilft die Aufträge unsere Kunden schnell und effizient zu bearbeiten. Unsere Mitarbeiter werden laufend geschult und sind angehalten in ihrer Arbeit den Nutzen unserer Kunden immer in Vordergrund zu stellen.

Unser ISO 9001:2015 Zertifikat können Sie hier abrufen: ICG ISO 9001_DATA-Security-GmbH_DE.pdf

Bei Fragen steht Ihnen das Team der DATA Security GmbH gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns mit Stichwort “ISO 9001 Zertifizierung” per Mail unter oder telefonisch unter +49 8031 2300 100.

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Gemeinsame Verantwortlichkeit (Social Plugin, Facebook-Fanpage)

Es bestehen trotz des EuGH-Urteil vom 29.7.2019, sowie den allgemein bekannten datenschutzrechtlichen Risiken bei Facebook und anderen Anbietern, immer noch sehr viele Webseiten mit sogenannten „Social-Plug-Ins“. Diese „Social-Plug-Ins“ übertragen Informationen und Daten (z.B. IP-Adresse) des Webseitenbesuchers an die Fanpage des Webseitenbetreibers (z.B. Facebook-Fanpage).

Facebook-Fanpage

Gemäß dem Gerichtsurteil des EuGH, fällt das Betreiben von Facebook-Fanpages in die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 EU-DS-GVO.  Das Gerichtsurteil des EuGH sagt, wer de facto in irgendeiner Art und Weise Einfluss auf „Zwecke und Mittel“ der Verarbeitung hat, so muss dieser auch bei Rechtsverstößen belangt werden können.

Die „Einflussnahme“ besteht darin, dass der Webseitenbesucher durc…

Problem:

Mit oder Ohne „Social-PlugIn“: Solange eine Fanpage besteht, ist der Fanpagebetreiber GEMEINSAM mit Facebook für den Datenschutz und die damit einhergehenden Pflichten und Anforderungen verantwortlich. Facebook erfüllt jedoch viele der Pflichten und Anforderungen der EU-DS-GVO nicht. Aufgrund der fehlenden Transparenz, was Facebook mit den Daten genau macht, können die Webseitenbetreiber Ihre Pflichten gegenüber den Betroffenen nicht erfüllen. Auch kann der Webseitenbetreiber nicht feststellen, ob die anderen Datenschutzgrundsätze eingehalten und umgesetzt werden.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

Werden die Rechte der Betroffenen nicht gewährleistet und umgesetzt, so betrifft die Gefahr von Sanktionen und Geldbußen nicht nur Facebook alleine sondern auch jeden Facebook-Fanpage-Betreiber.

Um die Gefahr von Sanktionen und Geldbußen entgegenzuwirken empfehlen wir:

  1. Prüfung, ob Sie betroffen sind und Handlungsbedarf besteht
  2. Falls Handlungsbedarf besteht, Löschen Sie das Plug-In und deaktivieren Sie die Fanpage
  3. Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an

Quellen:

https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_09.pdf

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20180905_dskb_facebook_fanpages.pdf

Bei Fragen stehen steht Ihnen das Team der DATA Security GmbH gerne zur Verfügung. Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten beantworten gerne Ihre Fragen.

Kontaktieren Sie uns mit Stichwort Fanpage oder Facebook oder gemeinsame Verantwortlichkeit per Mail unter info@data-security.one oder telefonisch unter +49 8031 4696931.