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Haben Administratoren die Rechte, auf die Inhalte von Meldungen zuzugreifen?

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Nein. Auch gegenüber Administratoren haben die internen Meldestellen grundsätzlich eine Schweigepflicht. Die Administratoren können lediglich den Status (fehlerhaft, abgeschlossen) einer Meldung bestätigen. Dabei sehen Sie nur den letzten Eintrag der Meldestelle ohne Informationen zu den betreffenden Personen.