Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell und effizient umsetzen

Missstände und Rechtsverstöße frühzeitig erkennen, beheben und den rechtskonformen Fortbestand des Unternehmens sichern. Unser Whistleblowing-System: Rechtssicher, einfach und transparent für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Das hilft dem Unternehmen als eigenem Rechtsträger.

Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Unternehmen und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Fristen zur Umsetzung für Unternehmen

Die gesetzlichen Anforderungen

Vertraulichkeit

Sie müssen die Identität des Meldenden schützen und sollten auch anonyme Meldungen ermöglichen.

Fristgerecht

Die gesetzlichen Fristen zu Rückmeldung, Bearbeitung und Aufbewahrung müssen bekannt sein und eingehalten werden.

Zugänglichkeit

Das Melden muss jederzeit, rund um die Uhr und ohne Hindernisse oder Einschränkungen möglich sein.

Datenschutz

Das Meldesystem muss alle Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz erfüllen.

Meldewege

Die Meldung muss auf mündlichem Wege, in Textform oder auf Wunsch in persönlicher Weise möglich sein.

Zuständigkeit

Nur ein kleiner, definierter und geschulter Personenkreis darf auf die Meldungen Zugriff haben.

Die Keyfeatures unserer Lösung DS|Whistleblowing

Die Implementierung eines Hinweisgebersystems (DS|Whistleblowing) hat den Zweck, sowohl den gewünschten Nutzen in der Organisation durch Hinweisgebende zuverlässig zu generieren als auch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachvollziehbar zu sichern. Zu letztem gehört insbesondere der Schutz von Personen vor Repressalien. Damit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, haben wir diese Software zusammen mit einem Rechtsanwalt entworfen.

Rechtskonform und zertifiziert

DSGVO- und BDSG-konform. Wir als DATA Security sind ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert.

Kollisionsfreie Struktur

Vergeben Sie Rechte für interne Mitarbeiter, Administratoren und die Meldestelle. Dadurch wird das Vier-Augen-Prinzip möglich und Meldungen können sicher bearbeitet werden. Interessenskollisionen bei der Bearbeitung von Hinweisen werden vermieden.

Revisionssicher dokumentiert

Meldungen und Einträge werden revisionssicher abgelegt und gespeichert. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen für Aufbewahrung, Unveränderlichkeit und dem Transparenzgebot.

Konsistente Implementierung

Schlüsselfertige Lösung mit etablierten Prozessen, Schulungen für Administratoren/Mitarbeiter/Meldestelle, Verhaltenskodex und Schulungsnachweis. Alles aus einer Hand!

Cloudlösung

Unsere Software läuft in der Cloud. Das heißt, Sie benötigen keine lokale Installation, keinen Administrationsaufwand und keine Softwareaktualisierung. Wir hosten bei einem deutschen Hostinganbieter und sind DSGVO-konform.

Und so sieht unsere Software DS|Whistleblowing aus!

Die einzelnen Rollen in DS|Whistleblowing vorgestellt

Transparente Preise

Unsere Preise richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens.
Alle Preise sind netto aufgeführt.

bis 49 Beschäftigte

94€

monatlich
+ Einrichtungspauschale 495€

optional buchbar
Vorprüfung der Meldungen*
monatlich 90€

50 – 249 Beschäftigte

144€

monatlich
+ Einrichtungspauschale 495€

optional buchbar
Vorprüfung der Meldungen*
monatlich 90€

ab 250 Beschäftigte

244€

monatlich
+ Einrichtungspauschale 495€

optional buchbar
Vorprüfung der Meldungen*
monatlich 90€

Optional: Vorprüfung der Meldungen

90€ monatlich

* Vorprüfung von bis zu 12 Meldungen pro Jahr und Weitergabe an den internen Compliance-Beauftragten oder eine weitere Person (z.B. Rechtsanwalt), die von der Geschäftsführung benannt wird. Weitere Meldungen nach Aufwand.

Eine Rechtsberatung wird seitens DATA Security GmbH nicht erbracht und ist nicht geschuldet.

Lassen Sie sich überzeugen! Vereinbaren Sie einen Online-Termin mit einem unserer Experten.