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Neue Kooperationspartner – Näher am Bedarf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Neue Kooperationen

Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V.
Hansastraße 32
80686 München

Web: www.lswb.de

Der LSWB hat die DATA Security GmbH zum neuen Kooperationspartner autorisiert. Nähere Information folgend in Kürze.

Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg
Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V.
Littenstraße 10
10179 Berlin

Web: www.stbverband.de

Der Steuerberaterverband Berlin Brandenburg hat die DATA Security GmbH zum neuen Kooperationspartner autorisiert. Nähere Informationen f…

Bestehende Kooperationen

Die DATA Security GmbH ist seit 2018 Kooperationspartner der Steuerberaterkammer München. Herr Milomir Mikulovic, Senior Berater bei DATA Security, ist Datenschutzbeauftragter der Steuerberaterkammer München.

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Transparenzregister – Welche Pflichten hat der Steuerberater?

Das im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) neu eingeführte Transparenzregister erweitert die Handlungspflichten des Steuerberaters

Das Transparenzregister gibt Auskunft über die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen. Im Rahmen meiner Geldwäsche-Analyse in einer Münchner Steuerkanzlei stand das Thema Transparenzregister im Fokus sowie die Pflichten des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz. Der zuständige Steuerberater stellte hierzu einige Fragen, die wahrscheinlich auch anderen Kanzleiinhabern auf den Nägeln brennen. In meinem heutigen Blog-Beitrag möchte ich sie kompakt beantworten.

1. Ist der Steuerberater verpflichtet, alle Mandanten im Transparenzregister abzufragen und zu prüfen?

Nein, eine Pflicht zur Abfrage der Mandanten besteht nicht für alle Mandanten. Unter diese Pflicht fallen nur Mandanten (juristische Personen), welche die Kanzlei ab dem 01.01.2020 neu betreut. Somit entfällt die Abfragepflicht für die Mandanten, die bereits vor dem 01.01.2020 eine Geschäftsbeziehung mit der Kanzlei eingegangen sind.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vom Mandanten einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister anzufordern. Legt der Mandant einen solchen vor, entfällt ebenfalls die Pflicht zur Abfrage im Transparenzregister.

2. Ist die Abfrage im Transparenzregister kostenpflichtig?

Ja, jede Abfrage ist kostenpflichtig. Die genauen Kosten können direkt beim Transparenzregister abgefragt werden.

3. Gibt es für Kanzleien eine technische Erleichterung für die Abfrage der Informationen im Transparenzregister?

Nein, die gibt es noch nicht! Die Betonung liegt auf „noch nicht“, weil die Bundesregierung die Geldwäsche durch höhere Transparenz wirksamer bekämpfen will. Mit dem am 10.02.2021 veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz)“ soll das Transparenzregister zum Vollregister ausgebaut werden und der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten standardisiert und intensiviert werden.

Im Zuge dieser Umsetzung soll den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, also auch Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, ein einfacherer und schnellerer Zugang zum Transparenzregister ermöglicht werden. Es ist zu erwarten, dass das Transparenzregister bald eine elektronische Schnittstelle zur Verfügung stellen wird und sich dann die Abfragen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wesentlich einfacher gestalten werden, als das heute der Fall ist.

4. Ist die Transparenzregisterpflicht Bestandteil einer Prüfung der Aufsichtsbehörde?

Ja, die Transparenzregisterpflichten werden seitens der Aufsichtsbehörde abgefragt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Steuerberater im Bereich Geldwäscheprävention ist die lokale Steuerberaterkammer. Diese prüft auch nach dem Zufallsprinzip ohne einen konkreten Anlass. Im Prüfungsfragebogen für Geldwäscheprävention stellt die Steuerberaterkammer Fragen hinsichtlich Transparenzregisterpflichten und Unstimmigkeitsmeldungen. Diese Fragen müssen auf jeden Fall seitens des Steuerberaters beantwortet werden. Für deren Bearbeitung und Beantwortung sollte der entsprechende Prozess in der Kanzlei bereits implementiert sein und gelebt werden.

5. Wird die Software DATA Security Compliance die Schnittstelle zum Transparenzregister implementieren?

Die DATA Security GmbH geht davon aus, dass das Transparenzregister bald eine elektronische Schnittstelle zur Verfügung stellen wird. Die Integration der elektronischen Schnittstelle zum Transparenzregister in DATA Security Compliance wird die DATA Security GmbH danach umgehend prüfen und – falls möglich – realisieren.

Fazit:

Bereits heute können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) mit Hilfe von DATA Security Compliance einfach und pragmatisch umsetzen und dokumentieren.

Überzeugen Sie sich selbst und buchen Sie eine unverbindliche und kostenlose Präsentation unter: https://shop.data-security.one/termine/

DATA Security GmbH ist empfohlener Softwarepartner der DATEV eG: https://www.datev.de/web/de/m/marktplatz/ds-gwg/

Wissen Sie was ein „wirtschaftlich Berechtigter“ ist und wieso sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz mit diesem Thema auseinandersetzen müssen? Sie erfahren es in meinem nächsten Blog-Beitrag!

Quellen: