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Whistleblowing
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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
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Was ist ein Hinweis?
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Kann ich den Hinweis auch anonym abgeben?
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Wer ist die interne Meldestelle bzw. welche Personen arbeiten bei der internen Meldestelle?
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Wie nimmt die interne Meldestelle Kontakt mit mir auf im Fall einer anonymen Meldung?
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Wie sehe ich den Bearbeitungsstand meines (anonymen) Hinweises?
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Was bedeutet Vertraulichkeitsschutz?
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Muss oder darf die interne Meldestelle der Geschäftsleitung über einzelne Hinweise und Personen, die Hinweise abgeben oder in Hinweisen genannt werden, informieren?
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Wie werden Interessenkollisionen in der internen Meldestelle vermieden?
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Haben Administratoren die Rechte, auf die Inhalte von Meldungen zuzugreifen?
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Wer besitzt Rechte, auf die Angaben in den Hinweisen zuzugreifen?
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Ist die Personalabteilung die „interne Meldestelle“?
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Welche Rechte haben Administratoren?
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Erfährt mein Vorgesetzter von einem meinem Hinweis?
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Welche Maßnahmen kann eine interne Meldestelle nach einem Hinweis bzw. dessen Auswertung ergreifen?
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Was geschieht mit meinem Hinweis?
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Was passiert mit den Menschen, die ich vielleicht in meinem Hinweis erwähne?
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Muss ich alles beweisen können, wenn ich etwas melde?
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Kann ich mich schadensersatzpflichtig machen, wenn meine Meldung falsch ist?
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Kann ich mich auch persönlich an die interne Meldestelle wenden?
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Wie wird die Vertraulichkeit meiner Daten gewährleistet?
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Gibt es Fälle, in denen die Vertraulichkeit meiner Angaben nicht geschützt ist?
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Gibt es Hinweise, die nicht in den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen?
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Besteht der Vertraulichkeitsschutz auch fort, wenn ich ausscheide?