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Wie werden Interessenkollisionen in der internen Meldestelle vermieden?

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Die internen Meldestellen können sein:

  1. Miterbeiter des Unternehmens können die Aufgabe der internen Meldestelle wahrnehmen. Bei der Zuweisung der Rolle „Meldestelle“ und bei der Bearbeitung der Meldungen ist im System das 4-Augen-Prinzip integriert. Eine Person kann sich selbst im System die Rolle „Meldestelle“ nicht allein zuweisen. Die Zuweisung des Rechts Meldestelle kann nur durch eine zweite Person erfolgen und eine Dritte Person (4-Augen-Prinzip) muss die Freigabe erteilen. Erst dann erhält eine Peron im System das Recht Meldungen einzusehen und zu bearbeiten. Veränderungen am Status (fehlerhaft, abgeschlossen) der Meldung müssen ebenfalls mindestens von 2 Personen bestätigt werden. Ein Mitarbeiter der Meldestelle kann von der Bearbeitung ausgeschlossen werden. Sollte ein Mitarbeiter der Meldestelle versuchen alle anderen Personen von einer Meldung auszuschließen, dann versendet das System eine Information an die betreffenden Personen und diese können den Sachverhalt aufklären.
  2. Externe fachkundige Dienstleister und deren Mitarbeiter, können die Rolle der internen Meldestelle in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Unternehmens übernehmen. Hier gilt die gleiche Systematik wie unter a. beschrieben.
  3. Externe fachkundige Rechtsanwälte, können die Rolle der internen Meldestelle in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Unternehmens übernehmen. Hier gilt die gleiche Systematik wie unter a. beschrieben.

Die interne Meldestelle in unserem Unternehmen:

Bitte hierzu auf der ersten Seite im Portal auf den Button „Persönlicher Kontakt erwünscht“ klicken.
Dort sehen Sie die Namen und die E-Maildressen der jeweiligen Personen.