LSWB x DS|Whistleblowing 250+

495,00  einmalig und
183,00  / Monat

ab 249 Beschäftigte

LSWB x DS|Whistleblowing 250+ - Cloud-Software

Zugang zur Cloud-Software

183,00  exkl. 19 % MwSt. / Monat

DS|Whistleblowing Einrichtungsgebühr

Einrichtung der logischen Datenbank, Kundenzugänge und Einweisung in die Bedienung der Software.

495,00  exkl. 19 % MwSt.

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Beschreibung

Leistungsbeschreibung DS|Whistleblowing und Kosten für die Nutzung

    1. DS|Whistleblowing ermöglicht dem Kunden eingehende Meldungen anonym zu bearbeiten. Dazu räumt DATA Security GmbH dem Kunden Nutzungsrechte an der Software DS|Whistleblowing
    2. Der Kunde zahlt für die Bereitstellung von DS|Whistleblowing an DATA Security GmbH eine monatliche Vergütung zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die monatliche Vergütung ist jeweils fällig am Anfang des Monats und erfolgt per Lastschriftverfahren.
    3. DATA Security GmbH stellt dem Kunden DS|Whistleblowing in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung.
    4. DS|Whistleblowing wird laufend weiterentwickelt und durch Updates verbessert. DATA Security GmbH behält sich vor, den Leistungsumfang im Rahmen des Zumutbaren unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu verändern. Dies kann insbesondere aus technischen Gründen geschehen.
    5. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Kunden selbst.

Laufzeit

  1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen.
  2. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
INKLUSIVE BETRIEB DER MELDESTELLE DURCH DEN LSWB
Vorprüfung und Weitergabe an den internen Compliance-Beauftragten oder eine weitere Person (z.B. Rechtsanwalt), die von der Geschäftsführung benannt wird.